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Haus und Zimmer beim Check-in

Folgendes müssen Sie wissen:

Kann ich die Wohnung vor der Buchung besichtigen?

Eine Besichtigung der Wohnung können Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages nur dann buchen, wenn Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage dauert, wobei Sie mit dem örtlichen Büroleiter den für Sie günstigsten Zeitpunkt vereinbaren. Die Besichtigung findet direkt in der von Ihnen gebuchten Wohnung statt und ist nur nach Vereinbarung möglich.

Was brauche ich zum Wohnen im Haus?

Wir stellen sicher, dass Ihr einziges Anliegen darin besteht, das Beste aus Ihrem Erlebnis in Ihrem neuen Zuhause zu machen. Aus diesem Grund sind unsere Häuser komplett möbliert und mit allem ausgestattet, was Sie sowohl zum Kochen (Töpfe, Gläser, Besteck usw.) als auch zum Waschen (Putzset, Waschmaschine usw.) benötigen. Kleiderbügel, Vorhänge, Stuhl und Schreibtisch gehören ebenfalls zur Standardausstattung des Zimmers. Wenn Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage dauert, denken Sie bitte daran, Bettwäsche, Decken, Kissen und Handtücher mitzubringen.

Was passiert, wenn ich beim Betreten der Wohnung eine Anomalie feststelle?

Die von Ihnen bewohnte Wohnung wird kurz vor Ihrer Einreise überprüft, aufgeräumt und gereinigt. Die Ausstattung und der Zustand des Zimmers spiegeln stets unsere Qualitätsstandards wider. Sollten Sie jedoch beim Betreten des Hauses eine Anomalie feststellen (fehlende Vorräte, defekte Einrichtungsgegenstände, kleine Schäden usw.), haben Sie 48 Stunden Zeit, diese direkt bei uns im Büro vor Ort zu melden Manager.

Kann ich mir vor meinem Aufenthalt Pakete ins Apartment schicken lassen?

Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zum Apartment erst nach dem Check-in gestattet. Darüber hinaus ist es in den Gebäuden, in denen der Concierge-Service angeboten wird, erforderlich, sobald Sie die Wohnung in Besitz genommen haben, eine Vollmacht für die Abholung der Korrespondenz auszufüllen. Sie können die Delegation nach dem Check-in direkt an der Rezeption unterzeichnen. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das unterschriebene Dokument dem Verwalter Ihres Gebäudes übergeben haben, ist es für Sie möglich, Korrespondenz zu erhalten.